Hier bekommen Sie die Nachweise, die Auftraggeber, Generalunternehmer und Hausverwaltungen üblicherweise von uns brauchen. Sie fordern die Unterlagen über das Formular weiter unten an und bekommen sie unmittelbar danach als PDF per E-Mail.
Bescheinigungen des Finanzamts
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen
Bescheinigung nach § 13b UStG
Das Finanzamt bescheinigt darin, dass wir nachhaltig Bauleistungen nach § 13b Absatz 2 Nummer 4 Umsatzsteuergesetz erbringen. Ihre Buchhaltung braucht sie, um die Umsatzsteuer richtig zuzuordnen.
Gültig bis 15.01.2029.
Ausgestellt vom Finanzamt Stuttgart-Körperschaften.
Steuerabzug bei Bauleistungen
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Damit entfällt für Sie die Pflicht, 15 Prozent Bauabzugsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Gültigkeit können Sie jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch prüfen.
Gültig vom 15.01.2026 bis 14.01.2029.
Ausgestellt vom Finanzamt Stuttgart-Körperschaften.
Unterlagen anfordern
Haken Sie an, was Sie brauchen. Die gewählten Unterlagen gehen unmittelbar nach dem Absenden als PDF an die Adresse, die Sie hier eintragen.
Sie brauchen etwas anderes, zum Beispiel den Meisterbrief, unsere Eintragung im Installateurverzeichnis oder einen Nachweis für eine bestimmte Ausschreibung? Schreiben Sie es ins Anmerkungsfeld, wir schicken es Ihnen zu.
Größeres Vorhaben? Über unser ausführliches Anfrageformular bekommen wir gleich alles, was wir für eine erste Einschätzung brauchen.
