Dokumente

Hier bekommen Sie die Nachweise, die Auftraggeber, Generalunternehmer und Hausverwaltungen üblicherweise von uns brauchen. Sie fordern die Unterlagen über das Formular weiter unten an und bekommen sie unmittelbar danach als PDF per E-Mail.

Bescheinigungen des Finanzamts

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Bescheinigung nach § 13b UStG

Das Finanzamt bescheinigt darin, dass wir nachhaltig Bauleistungen nach § 13b Absatz 2 Nummer 4 Umsatzsteuergesetz erbringen. Ihre Buchhaltung braucht sie, um die Umsatzsteuer richtig zuzuordnen.

Gültig bis 15.01.2029.
Ausgestellt vom Finanzamt Stuttgart-Körperschaften.

Steuerabzug bei Bauleistungen

Freistellungs­bescheinigung nach § 48b EStG

Damit entfällt für Sie die Pflicht, 15 Prozent Bauabzugsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Gültigkeit können Sie jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch prüfen.

Gültig vom 15.01.2026 bis 14.01.2029.
Ausgestellt vom Finanzamt Stuttgart-Körperschaften.

Unterlagen anfordern

Haken Sie an, was Sie brauchen. Die gewählten Unterlagen gehen unmittelbar nach dem Absenden als PDF an die Adresse, die Sie hier eintragen.

An diese Adresse schicken wir die Unterlagen.

Sie brauchen etwas anderes, zum Beispiel den Meisterbrief, unsere Eintragung im Installateurverzeichnis oder einen Nachweis für eine bestimmte Ausschreibung? Schreiben Sie es ins Anmerkungsfeld, wir schicken es Ihnen zu.

Größeres Vorhaben? Über unser ausführliches Anfrageformular bekommen wir gleich alles, was wir für eine erste Einschätzung brauchen.